Die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Dresden hat die Extremismusklausel des Bundes in Gänze für rechtswidrig erklärt. Das Unterzeichnen dieser ‚Klausel‘, von offizieller Seite auch „Demokratieerklärung“ genannt, zwingt Antragssteller gegenüber dem deutschen Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) seit 2011